(sehpferd, 07.11.2007, freier content)
Nach Presseberichten sind offenbar die Schranken gefallen, die deutsche Lehrer vor öffentlichem Schülermobbing bislang schützten: Angeblich soll das Oberlandesgericht Köln entscheiden haben, dass die Benotung von Lehren durch Schüler „erlaubt“ sein soll. Allerdings wollen Eingeweihte wissen, dass es in Wahrheit gar nicht um eine „Benotung“ geht, gegen die es sicherlich nur geringe Einwände gebe. In Kategorien wie „sexy“ und „witzig“ hatte ein sogenanntes „Social Network“, das sich in der Betaphase befindet, hatten Schüler Meinungen eingestellt, die eine Lehrerin als Schmähungen betrachtete.
Zitat: „Die Richter sahen die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies sei erlaubt, wenn die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik nicht überschritten werde“.
Freie Meinungsäußerung – das ist der Fetisch des Internets. Mit ihm wird jegliche Form von Schmähung, Beleidigung und Herabsetzung entschuldigt. Zwar könnten einzelne Lehrer immer noch gegen persönliche Beleidigungen angehen – doch wer will schon jedes Mal klagen, wenn irgendein Schüler mal zeigen wollte, wie großartig er sich in seinem pubertären Übermut fühlt?
Drehen wir die Sache einmal um: Was würden Schüler und Eltern sagen, wenn Lehrer sie in öffentlich zugänglichen Foren einmal genau so erbärmlich vorführen würden? Dann wäre die Öffentlichkeit schnell dabei, vom Erziehungsauftrag oder gar vom Beamtenstatus zu reden, der so etwas verbiete.
Der Vorgang wirft ein Licht darauf, wie verkommen die sozialen Netzwerke inzwischen sind. Wer sie als Betreiber wirklich kontrollieren wollte, würde jede Menge Personal brauchen – das können sich die meisten Unternehmer mit ihren meist geringen Budgets und schmalen Gewinnaussichten gar nicht leisten. Natürlich wissen das die Betreiber genau – und eben da liegt das Problem. Glücksritter auf Kosten anderer zu sein, wird sich unter diesen Voraussetzungen nicht vermeiden lassen. Indessen sollte man die Lehrer mit ihren Problemen nicht allein lassen – am besten dadurch, dass Meinungsfreiheit in der Schule eingeübt wird und vor allem dadurch, dass jeder Schüler mit seinem Namen zu dem stehen sollte, was er über Lehrer zu sagen hat.
(sehpferd freier content, 27.11.2007) Wie bereits erwartet, hat das Kölner Oberlandesgericht in einem Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und den Betreibern eines Pennälerforums zugunsten der Forenbetreiber entschieden. Die Lehrerin hatte geklagt, weil s
Aufgenommen: Nov 27, 17:35